In vielen Konzentrationslagern missbrauchten deutsche Ärzte Gefangene für medizinische Experimente. Dabei übertraten sie alle ärztlichen Standards. Der Tod der Testperson wurde vorab einkalkuliert. Das erste Gebot der Mediziner, alles Menschenmögliche zu tun, um den Zustand des Patienten zu verbessern, wurde vollkommen außer Acht gelassen. Die Weltanschauung der Nazis, wonach Juden und viele andere als »minderwertige« Menschen galten, diente diesen Ärzten als Rechtfertigung, um an ihnen grausame Experimente ohne Betäubung, Wunddesinfizierung usw. vorzunehmen.
In den meisten Fällen arbeiteten diese Ärzte mit absolut unsinnigen Fragestellungen. Ihre Ergebnisse waren für die Wissenschaft zumeist völlig unbrauchbar und nichtssagend. Durchgeführt wurden sie jedoch unter dem Vorwand, sie dienten der »Volksgesundheit«. Vor allem Juden, Sinti und Roma und sowjetische Kriegsgefangene wurden für medizinische Experimente missbraucht. In die Versuche waren über 350 Mediziner verwickelt. Nach dem Krieg wurden nur wenige von ihnen vor dem Nürnberger Militärgericht bzw. vor bundesdeutschen Gerichten verurteilt.