Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas
Die Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas wurde am 6. April 2000 gegründet, nachdem der Deutsche Bundestag am 25. Juni 1999 mehrheitlich und parteiübergreifend den Beschluss gefasst hatte, das Denkmal für die ermordeten Juden Europas zu errichten. Als Stiftung des öffentlichen Rechts war sie zwischen 2003 und 2005 für die Planung und den Bau des Denkmals und des Informationszentrums verantwortlich. Die Gedenkstätte wurde am 10. Mai 2005 offiziell für die Öffentlichkeit eröffnet.
Gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag, ist die Stiftung außerdem verpflichtet, dazu beizutragen, »die Erinnerung an alle Opfer des Nationalsozialismus und ihre Würdigung in geeigneter Weise sicher zu stellen« sowie auf die »authentischen Stätten des Gedenkens« zu verweisen. Neben der Betreuung des Denkmals für die ermordeten Juden Europas ist die Stiftung für weitere Denkmäler zuständig: das Denkmal für die verfolgten Homosexuellen (2008), das Denkmal für die im Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma Europas (2012) sowie den Gedenk- und Informationsort für die Opfer der nationalsozialistischen »Euthanasie«-Morde (2014) und das vom Bundestag 2023 beschlossene Mahnmal für die verfolgten und ermordeten Zeugen Jehovas (2026). Wanderausstellungen der Stiftung erinnern an die Opfer der NS-Militärjustiz (2007) und »Die Verleugneten«, als »Asoziale« und »Berufsverbrecher« Verfolgte (2024).
Ende 2025 hat der Bundestag zudem die Errichtung eines Denkmals für die polnischen Opfer des Nationalsozialismus und der deutschen Besatzungsherrschaft in Polen 1939 bis 1945 beschlossen, welches zukünftig ebenfalls von der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas betreut werden wird.
Die Diskussion um das Denkmal
Dem Beschluss des Bundestages war ein langjähriger intensiver Diskussions-prozess vorausgegangen. Den Anstoß zu dem Vorhaben gab 1988 ein Kreis um die Publizistin Lea Rosh. Dem Förderkreis Denkmal für die ermordeten Juden Europas e. V. gelang es in den folgenden Jahren, große Teile der Öffentlichkeit für die Verwirklichung eines »unübersehbaren Denkmals für die ermordeten Juden Europas« zu gewinnen. Seit Beginn dieser Diskussion hat sich in Deutschland viel verändert. Wiedervereinigung und Umzug von Parlament und Regierung in die alte und neue Hauptstadt Berlin haben dazu geführt, dass das Denkmalprojekt zum Gegenstand einer grundsätzlichen Debatte über das historische Selbstverständnis der Deutschen am Ende des 20. Jahrhunderts wurde. Dieser Prozess der Selbstverständigung war und ist mit lebhafter Kritik und widerstreitenden Gefühlen verbunden. Entsprechend engagiert wurden viele Auseinandersetzungen um das Denkmal geführt.
Allein die schon vor Baubeginn geführte Debatte um das Denkmalprojekt zeigt seine große Bedeutung. Aktive und lebendige Auseinandersetzungen werden das Denkmal und den Ort der Information auch weiterhin begleiten.
Beschluss des Deutschen Bundestages vom 25. Juni 1999 zum Denkmal für die ermordeten Juden Europas
1.1 Die Bundesrepublik Deutschland errichtet in Berlin ein Denkmal für die ermordeten Juden Europas.
1.2 Mit dem Denkmal wollen wir
- die ermordeten Opfer ehren
- die Erinnerung an ein unvorstellbares Geschehen der deutschen Geschichte wach halten und
- alle künftigen Generationen mahnen, die Menschenrechte nie wieder anzutasten, stets den demokratischen Rechtsstaat zu verteidigen, die Gleichheit der Menschen vor dem Gesetz zu wahren und jeder Diktatur und Gewaltherrschaft zu widerstehen.
1.3 Das Denkmal soll ein zentraler Ort der Erinnerung und der Mahnung in Verbindung mit den anderen Gedenkstätten und Institutionen innerhalb und außerhalb Berlins sein. Es kann die authentischen Stätten des Terrors nicht ersetzen.
1.4 Das Denkmal wird auf dem dafür vorgesehenen Ort in der Mitte Berlins – in den Ministergärten – errichtet.
1.5 Die Bundesrepublik Deutschland bleibt verpflichtet, der anderen Opfer des Nationalsozialismus würdig zu gedenken.
2. Der Entwurf eines Stelenfeldes von Peter Eisenman (Eisenman II) wird realisiert. Dazu gehört ergänzend im Rahmen dieses Konzepts ein Ort der Information über die zu ehrenden Opfer und die authentischen Stätten des Gedenkens.
3. Es wird eine öffentlich rechtliche Stiftung gegründet, der Vertreter des Deutschen Bundestages, der Bundesregierung, des Landes Berlin und des Förderkreises zur Errichtung eines Denkmals für die ermordeten Juden Europas e.V. angehören. In den Gremien sollen Vertreter der Gedenkstätten, des Zentralrats der Juden in Deutschland und Repräsentanten der Opfergruppen sowie weitere Sachverständige mitwirken. Die Stiftung verwirklicht die Grundsatzbeschlüsse des Deutschen Bundestages. Sie trägt dazu bei, die Erinnerung an alle Opfer des Nationalsozialismus und ihre Würdigung in geeigneter Weise sicherzustellen.







