»Was damals Recht war ... – Soldaten und Zivilisten vor Gerichten der Wehrmacht«
Ausgehend von einer Initiative ihres Beirats und gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag, auch nicht-jüdischer Opfer des Nationalsozialismus zu gedenken, hat die Stiftung – in Kooperation mit der Stiftung Sächsische Gedenkstätten, der Gedenkstätte Deutscher Widerstand und der Bundesvereinigung Opfer der NS-Militärjustiz e. V. – eine Wanderausstellung zur NS-Militärjustiz erarbeitet. Die Ausstellung informiert über Unrecht und Willkür der NS-Militärjustiz und dient der gesellschaftlichen Verankerung der erst im Jahr 2002 erfolgten rechtlichen Rehabilitierung ihrer Opfer. Sie wird vom Bundesbeauftragten für Kultur und Medien finanziert.
Im Zentrum der Präsentation stehen Fallgeschichten, bei denen es nicht nur um Personen geht, die als Deserteure abgeurteilt wurden, sondern auch um so genannte Wehrkraftzersetzer und Volksschädlinge. Darüber hinaus werden Biografien von Angehörigen des Widerstandes in besetzten europäischen Ländern dargestellt. Insgesamt wurden mindestens 22.000 Menschen hingerichtet, unzählige andere starben in Lagern oder in Strafeinheiten. Die Fallgeschichten werden in Überblicksdarstellungen zur Geschichte der deutschen Militärjustiz zwischen 1871 bis 1939 eingebettet. Zum Schluss nimmt die Ausstellung die Ausgrenzung und Nichtachtung überlebender Justizopfer in den deutschen Nachkriegsstaaten in den Blick.
Nach der Auftaktpräsentation in der Berliner St. Johannes-Evangelist-Kirche war die Ausstellung bisher in 29 Städten in Deutschland und Österreich zu sehen.
Bei Fragen zum Projekt steht Ihnen Dr. Ulrich Baumann, Kurator der Wanderausstellung und wissenschaftlicher Mitarbeiter der Stiftung Denkmal, gern zur Verfügung.
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